Mängel nach dem Hauskauf?

Haus gekauft und Mängel entdeckt?

Sie haben ein Haus oder eine Eigentumswohnung gekauft – und nach dem Einzug oder der Schlüsselübergabe stellen Sie fest: Irgendetwas stimmt nicht. Feuchtigkeit in den Wänden, ein undichtes Dach, defekte Leitungen, Schimmel oder Risse, die vorher nicht erkennbar waren? Solche Mängel sind für Käufer nicht nur ärgerlich, sondern oft mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden.

Viele Betroffene fragen sich in dieser Situation: Habe ich Anspruch auf Nachbesserung? Kann ich den Kaufpreis mindern, den Verkäufer haftbar machen oder sogar vom Kaufvertrag zurücktreten? Gerade in Immobilienkaufverträgen wird die Gewährleistung häufig ausgeschlossen. Doch das bedeutet nicht, dass Sie rechtlos sind. Denn wer als Verkäufer Mängel arglistig verschweigt oder nicht auf wesentliche Risiken hinweist, haftet trotzdem – und zwar mitunter in vollem Umfang.

Haus gekauft und Mängel entdeckt Imobilienrecht Kanzlei Mutschke
Haus gekauft und Mängel entdeckt Imobilienrecht Kanzlei Mutschke
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Kompetente Hilfe bei Mängeln nach dem Hauskauf

Unsere Kanzlei ist genau auf solche Fälle spezialisiert. Wir prüfen für Sie, ob es sich um einen sogenannten versteckten Mangel handelt und ob der Verkäufer seine Aufklärungspflichten verletzt hat. Dabei ist entscheidend, ob der Mangel bei Übergabe der Immobilie bereits vorhanden war und ob er für Sie als Käufer erkennbar war oder nicht.

Unsere erfahrenen Anwälte begleiten Sie vom ersten Beratungsgespräch bis zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche – etwa auf Minderung, Schadensersatz oder Rückabwicklung des Vertrags. Dabei arbeiten wir mit Sachverständigen zusammen und setzen auf eine fundierte rechtliche Bewertung Ihrer individuellen Situation.

Ob privat genutzte Immobilie oder Kapitalanlage: Wir sorgen dafür, dass Sie nicht auf vermeidbaren Schäden sitzen bleiben. Vertrauen Sie auf unsere juristische Erfahrung und Durchsetzungskraft – damit aus Ihrem Immobilienkauf kein finanzielles Risiko wird.

Feuchtigkeit, Schimmel, Baumängel – und nun? Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen – außergerichtlich und vor Gericht.

Sie können ganz einfach und völlig unverbindlich mit uns Kontakt aufnehmen. Bitte füllen Sie dafür das nachfolgende Formular aus und wir werden uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen. Alternativ können Sie uns auch telefonisch kontaktieren oder eine E-Mail schreiben.