Arbeitsrecht

für Arbeitnehmer

Was sollten Arbeitnehmer beachten?

Für Arbeitnehmer ist es besonders wichtig, ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis zu kennen. Schon die Inhalte eines Arbeitsvertrages können große Auswirkungen auf die weitere Zusammenarbeit haben. Kommt es später zu Problemen – etwa durch eine Kündigung, Abmahnung, ausstehende Gehaltszahlungen oder Streit um Urlaub und Arbeitszeiten – hilft ein klarer Überblick über die eigenen Ansprüche, unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

Unsere Kanzlei steht Arbeitnehmern bei allen arbeitsrechtlichen Fragen zur Seite. Wir prüfen Verträge, setzen Ihre Ansprüche bei Kündigungen, Lohnforderungen oder Diskriminierung durch und begleiten Sie kompetent vor Gericht, wenn es erforderlich ist. So sorgen wir dafür, dass Ihre Rechte als Arbeitnehmer gewahrt bleiben und Sie im Konfliktfall einen starken Partner an Ihrer Seite haben.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer Nicole Mutschke Fachanwältin für Arbeitsrecht
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer Nicole Mutschke Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Was regelt das Arbeitsrecht?

Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen und die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Dabei unterscheidet man zwischen

  • Individualarbeitsrecht – Verhältnis zwischen dem einzelnen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und
  • kollektivem Arbeitsrecht – Verhältnis zwischen Zusammenschlüssen von Arbeitnehmern (Gewerkschaften) und Arbeitgebervertretern.

Was im Einzelnen im Arbeitsverhältnis gilt, ergibt sich aus dem konkreten Arbeitsvertrag und einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen.

Ein unterschriebener Arbeitsvertrag ist die Grundlage jedes Beschäftigungsverhältnisses und legt zentrale Punkte wie Arbeitszeit, Vergütung oder Kündigungsfristen fest. Im Alltag können zahlreiche Fragen oder Probleme auftreten: Welche Pflichten hat mein Arbeitgeber? Muss ich Überstunden leisten? Wann darf ich kündigen – oder gekündigt werden?

Einstellungsprozess & Arbeitsrecht

In Einstellungsverfahren können Arbeitgeber nicht willkürlich verfahren. Passieren hier Fehler, können abgelehnte Bewerber möglicherweise Schadensersatzansprüche geltend machen. 

Bei der Entscheidung, welche Bewerber zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden und welche nicht, und während des Auswahlverfahren darf es nicht zu unzulässigen Ungleichbehandlungen kommen. Im Vorstellungsgespräch muss der Arbeitgeber etwa darauf achten, keine unzulässigen Fragen zu stellen. Unzulässig sind in der Regel Fragen zu folgenden Themen:

  • Schwangerschaft
  • Familienplanung
  • Mitgliedschaft in einer Partei oder Gewerkschaft
  • Religionsangehörigkeit
  • Schwerbehinderung
  • Vorstrafen

Zudem muss der Arbeitgeber Bewerbungsunterlagen vertraulich behandeln und an abgelehnte Bewerber wieder zurückgeben. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber dem Bewerber auch dessen Kosten für das Vorstellungsgespräch erstatten. Das gilt aber nicht bei Initiativbewerbungen und wenn der Arbeitgeber dies bei der Einladung ausdrücklich ausgeschlossen hat.

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, zulässige Fragen im Vorstellungsgespräch wahrheitsgemäß zu beantworten. Bei unzulässigen Fragen hat der Arbeitnehmer allerdings ein „Recht zur Lüge“, muss die Frage also nicht wahrheitsgemäß beantworten. Er muss den Arbeitgeber zudem darauf hinweisen, wenn er von ihm geforderte Arbeitsleistungen gar nicht erbringen kann.

Einstellungstests wie etwa Assessment Center oder psychologische Eignungstests sind grundsätzlich zulässig. Der Arbeitgeber muss den Bewerber aber vorher über Testinhalte- und Bedingungen aufgeklärt und der Arbeitnehmer diesen zugestimmt haben. Auch hier sind die Einschränkungen beim Fragerecht des Arbeitgebers entsprechend zu berücksichtigen. Der Test muss Bezug zum konkreten Arbeitsplatz haben. Da es hier um sensible Daten gehen kann, sind zudem die Anforderungen des Datenschutzes zu beachten.

Im Betriebsverfassungsrecht ist geregelt, dass Arbeitgeber in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat vor jeder Einstellung umfassend unterrichten und dessen Zustimmung einholen muss. Diese Zustimmung kann der Betriebsrat etwa dann verweigern, wenn gegen ein Gesetz oder einen Tarifvertrag verstoßen wird. Relevant sind im Recht insbesondere folgende Beschäftigungsverbote:

  • Beschäftigungsverbote für werdende Mütter (Mutterschutz), §§ 3 ff. MuSchG
  • Beschäftigungsverbote für Jugendliche, §§ 22 ff. JArbSchG
  • Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne ausreichende Qualifizierung oder Unterweisung, §§ 7 ff. ArbSchG
  • Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis

Arbeitsvertrag & Arbeitsrecht

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen bei Abschluss des Arbeitsvertrages und auch am Ende des Arbeitslebens einiges beachten. Sonst könnten schon am Anfang und am Ende des Arbeitsverhältnisses Probleme auftauchen. Komplizierter kann es auch werden, wenn Unternehmen ausländische Arbeitnehmer einstellen wollen.

In Deutschland herrscht grundsätzlich Vertragsfreiheit. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können daher – natürlich im Rahmen der arbeitsrechtlichen Vorgaben – ihr Arbeitsverhältnis frei gestalten. Zudem kann ein Arbeitsvertrag auch mündlich geschlossen werden, eine Schriftform ist nicht vorgeschrieben. In aller Regel empfiehlt es sich aber, einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen. Ansonsten sind Unklarheiten und Meinungsverschiedenheiten darüber, was eigentlich gelten soll, schon vorprogrammiert.

Tatsächlich ist es ein weit verbreiteter Irrtum, dass Arbeitsverhältnisse bei Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze automatisch enden. Eine gesetzliche Vorschrift hierzu gibt es aber – außer für Beamte – im Recht nicht. Allerdings findet sich eine entsprechende Regelung in vielen Arbeits- oder Tarifverträgen. Ansonsten kann der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis durch Kündigung oder Abschluss eines Aufhebungsvertrages zum Rentenbeginn hin beenden.

Wichtig ist vor allem, dass der ausländische Arbeitnehmer in Deutschland überhaupt arbeiten darf. Unkompliziert ist dieses bei Staatsangehörigen von EU-Mitgliedstaaten, die in der Europäischen Union die sog. Arbeitnehmerfreizügigkeit genießen. Andere ausländische Arbeitnehmer brauchen hingegen grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis, die auch die Erwerbstätigkeit zulässt. Wer ohne Arbeitserlaubnis und damit illegal ausländische Arbeitnehmer beschäftigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 500.000,00 € rechnen!

Manch ein Arbeitgeber mag meinen, dass er das Arbeitsverhältnis mit seinem vor der Rente stehenden Arbeitnehmer ohne Weiteres kündigen kann. Schließlich würde der Arbeitnehmer dann Anspruch auf Altersrente bekommen. Tatsächlich hat das BAG aber mit Urteil vom 23.07.2015, 6 AZR 457/15 entschieden, dass eine solche Kündigung wegen Altersdiskriminierung unwirksam ist und der Arbeitnehmer eine Entschädigung verlangen kann. Besser ist da, mit dem Arbeitgeber einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag zu schließen.

Arbeitsrechtliche Beratung mit Kompetenz und Erfahrung

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Mutschke unterstützen Arbeitnehmer umfassend und mit fundierter Expertise in allen Fragen des Arbeitsrechts. Die Kanzleigründerin, Rechtsanwältin Nicole Mutschke, führt seit vielen Jahren die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht. Überdies legen wir großen Wert auf regelmäßige Fortbildungen in diesem Rechtsgebiet.

Ob es um eine Abmahnung, eine Versetzung, Elternzeit, Fragen rund um Krankheit und Lohnfortzahlung oder um die Wirksamkeit einer Kündigung geht – wir stehen Ihnen in jeder Situation kompetent zur Seite. Wir prüfen Ihre Arbeitsverträge und sonstigen Vereinbarungen, klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf und entwickeln mit Ihnen gemeinsam eine durchdachte Strategie.

Dabei vertreten wir Ihre Interessen sowohl außergerichtlich, etwa bei Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber, als auch konsequent vor dem Arbeitsgericht. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte als Arbeitnehmer zu wahren und sicherzustellen, dass Sie in arbeitsrechtlichen Konflikten einen starken Partner an Ihrer Seite haben.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer Nicole Mutschke Fachanwältin für Arbeitsrecht

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