Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) – Ihre Rechte als Arbeitnehmer

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) betrifft nicht nur Arbeitgeber – auch für Arbeitnehmer ist sie ein zentrales Thema. Immer wieder gibt es dazu Diskussionen in der Politik und Berichte in den Medien.

Seit dem 01.01.2022 haben Arbeitnehmer einen wichtigen Vorteil: Arbeitgeber sind verpflichtet, auf Entgeltumwandlungen in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) einen Zuschuss zu zahlen. Damit soll sichergestellt werden, dass Ihre Altersvorsorge nicht allein aus Ihrem Gehalt finanziert werden muss.

Für viele Beschäftigte bedeutet das bares Geld und eine deutliche Verbesserung ihrer Absicherung im Alter. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihre Rechte genau kennen und prüfen, ob Ihr Arbeitgeber seiner Pflicht nachkommt.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Aebeitnehmer Kanzlei Mutschke
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Aebeitnehmer Kanzlei Mutschke
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Was sollten Arbeitnehmer unbedingt wissen?

Bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt es zwei Verträge, die nicht unbedingt deckungsgleich (kongruent) sind. Zum einen besteht das Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber, zum anderen ein Versicherungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Versorgungsträger.

Wichtig für Sie: Nach dem Arbeitsrecht sind Unklarheiten fast immer zu Lasten des Arbeitgebers auszulegen. Das bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer im Zweifel gestärkt werden.

In der Praxis heißt das: Wenn Ihr Arbeitgeber die vereinbarten Zuschüsse nicht zahlt oder falsche Angaben macht, haben Sie Anspruch auf Nachzahlung. Und auch wenn es Unterschiede zwischen der arbeitsrechtlichen Vereinbarung und dem Versicherungsvertrag gibt, sind Ihre Rechte geschützt.

Was bedeutet das für Sie?

Arbeitnehmer profitieren direkt davon, dass Arbeitgeber einen verpflichtenden Zuschuss leisten müssen. Wer sicher sein möchte, dass die eigene bAV korrekt umgesetzt wird, sollte die bestehenden Unterlagen prüfen lassen. So können Sie frühzeitig feststellen, ob Ihr Arbeitgeber alles richtig gemacht hat – oder ob Ihnen Nachzahlungen zustehen.

Unsere Empfehlung: Warten Sie nicht zu lange, sondern lassen Sie Ihre Verträge rechtlich prüfen. So stellen Sie sicher, dass Sie von allen Vorteilen profitieren und im Ruhestand optimal abgesichert sind. Dank der langjährigen Erfahrung und der spezialisierten Expertise unserer Rechtsexperten im Arbeits- und Versicherungsrecht können Sie darauf vertrauen, dass Ihre Ansprüche umfassend geprüft und konsequent durchgesetzt werden.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Aebeitnehmer Kanzlei Mutschke

Unklare Ansprüche oder fehlerhafte Berechnungen? Wir prüfen Ihre bAV – kompetent und rechtssicher.

Sie können ganz einfach und völlig unverbindlich mit uns Kontakt aufnehmen. Bitte füllen Sie dafür das nachfolgende Formular aus und wir werden uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen. Alternativ können Sie uns auch telefonisch kontaktieren oder eine E-Mail schreiben.