Transparenzregister

Was hinter dem Transparenzregister steckt

Zum 01.08.2021 ist die Mitteilungsfiktionen nach § 20 Abs. 2 GwG a. F. ersatzlos weggefallen! Firmen sollten jetzt schnell handeln, um kein Bußgeld zu riskieren. Nach dem Gesetz zur Änderung des Geldwäschegesetzes (Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz) sind nunmehr alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften zur Mitteilung an das Transparenzregister verpflichtet.

§ 20 Abs. 1 GwG regelt, dass juristische Personen des Privatrechts (z. B. GmbH, AG, eingetragener Verein, rechtsfähige Stiftungen) und eingetragene Personengesellschaften (KG, OHG, PartG) verpflichtet sind, eine Eintragung in das Transparenzregister vorzunehmen. Nach § 21 GwG gilt das auch für nichtrechtsfähige Stiftungen (soweit der Stiftungszweck aus der Sicht des Stiftenden eigennützig ist), Trusts und vergleichbare Rechtsgestaltungen o. a.

Es gelten folgende Fristen zur Eintragung:

Eintrag ins Transparenzregister schnell und einfach Kanzlei Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Eintrag ins Transparenzregister schnell und einfach Kanzlei Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Bei einer fehlenden Eintragung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Betroffenen Firmen drohen hierbei Geldbußen von mindestens 50 € und bis zu 100.000,00 €. In besonders schweren Fällen kann das Bußgeld bis zu 5 Mio. € betragen!

Eintragung – einfach und rechtssicher

Gerade kleine und mittlere Unternehmen verfügen häufig weder über die Ressourcen noch über das Know-how, um die Eintragung fristgerecht und korrekt vorzunehmen. Genau hier setzt die Kanzlei Mutschke an: Unsere erfahrenen Rechtsanwälte übernehmen die gesamte Abwicklungeinfach, rechtssicher und zeitsparend. Sie füllen lediglich den Fragebogen aus und wir kümmern uns um den Rest. Nach erfolgreicher Eintragung erhalten Sie eine Bestätigung. So sparen Sie Zeit, vermeiden Bußgelder und konzentrieren sich ganz auf Ihr Geschäft.

Die 5 Schritte bis zur Eintragung

1.

Sie füllen den nachfolgenden Fragebogen aus.

2.

Sie übersenden uns die Vollmacht und Honorarvereinbarung per eMail, Fax oder Original.

3.

Unsere Rechtsanwälte melden sich umgehend bei Ihnen.

4.

Wir melden Ihr Unternehmen im Transparenzregister an.

5.

Sie bekommen eine Bestätigung, dass die Eintragung in das Transparenzregister erfolgt ist.

Pflicht zur Eintragung? Unsicher bei der Umsetzung? Wir melden Ihr Unternehmen im Transparenzregister an.

Sie können ganz einfach und völlig unverbindlich mit uns Kontakt aufnehmen. Bitte füllen Sie dafür das nachfolgende Formular aus und wir werden uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen. Alternativ können Sie uns auch telefonisch kontaktieren oder eine E-Mail schreiben.