Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Was Arbeitgeber beachten müssen

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist derzeit immer wieder Thema in der politischen Diskussion und daher natürlich auch in der Presse. Dort fallen Begriffe wie Garantieverbot, Zielrente oder Sozialpartnermodell. Die praktische Brisanz des Themas und der dringende Handlungsbedarf auf diesem Gebiet werden aber nicht unbedingt deutlich.

Seit 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, zu allen Entgeltumwandlungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zu zahlen. Feststeht, dass aktuell Arbeitgebern erhebliche finanzielle Verluste & ggf. sogar Geldbußen drohen. Arbeitgeber, die das Thema bislang verdrängt oder auf die lange Bank geschoben haben sei angeraten, sich umgehend mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) Kanzlei Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) Kanzlei Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Was sollten Arbeitgeber unbedingt wissen?

Bei der betrieblichen Altersvorsorge bestehen meist zwei Verträge: das arbeitsrechtliche Leistungsversprechen an den Arbeitnehmer und der Versicherungsvertrag mit dem Versorgungsträger. Diese sind häufig nicht deckungsgleich, sodass Lücken entstehen können. Da das Arbeitsrecht grundsätzlich den Arbeitnehmer schützt, gehen Unklarheiten in der Regel zu Lasten des Arbeitgebers. Im Ergebnis kann es passieren, dass Ansprüche der Arbeitnehmer über die Versicherungsleistungen hinausgehen und Arbeitgeber die Differenz selbst tragen müssen.

Gerade weil solche Situationen keine Ausnahme, sondern zunehmend häufiger auftreten, ist Vorsorge entscheidend. Arbeitgeber sollten daher klare arbeitsrechtliche Vereinbarungen treffen und bestehende Verträge regelmäßig prüfen lassen. So lassen sich Risiken wie Unterdeckungen rechtzeitig erkennen und teure Überraschungen vermeiden.

Mit uns den Bereich bAV erfolgreich meistern!

Die betriebliche Altersvorsorge ist komplex und birgt für Arbeitgeber erhebliche Risiken. Unterschiede zwischen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen und Versicherungsverträgen können schnell zu teuren Lücken führen. Je länger diese bestehen, desto größer wird die Gefahr, dass Arbeitgeber am Ende für Differenzen einstehen müssen. Umso wichtiger ist es, bestehende Verträge sorgfältig zu prüfen, die individuelle Situation zu klären und rechtzeitig mit den Arbeitnehmern über mögliche Anpassungen zu sprechen.

Die Kanzlei Mutschke verfügt über umfassendes Know-how im Arbeits- und Gesellschaftsrecht und kennt die Fallstricke der betrieblichen Altersvorsorge genau. Als erfahrene Ansprechpartner entwickeln wir für Sie passgenaue Lösungen und begleiten Sie bei der rechtssicheren Gestaltung und Anpassung Ihrer Verträge. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und unserem Netzwerk – damit Ihr Unternehmen rechtlich optimal abgesichert ist und Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) Kanzlei Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Pflichten für Arbeitgeber, Ansprüche für Arbeitnehmer. Wir beraten zur rechtssicheren Umsetzung der bAV.

Sie können ganz einfach und völlig unverbindlich mit uns Kontakt aufnehmen. Bitte füllen Sie dafür das nachfolgende Formular aus und wir werden uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen. Alternativ können Sie uns auch telefonisch kontaktieren oder eine E-Mail schreiben.